Heilerziehungspflege
Ausbildungsinhalt
1. Aufgaben und Tätigkeit
Heilerziehungspfleger/innen arbeiten als Fachkräfte für Pflege, Betreuung und Erziehung behinderter Menschen selbständig und in Kooperation mit anderen Berufsgruppen, mit einzelnen Behinderten und in kleinen Gruppen. Sie planen heilerziehungspflegerische / erzieherische Maßnahmen, führen sie durch und reflektieren sie.
Heilerziehungspfleger/innen unterscheiden sich von Erziehern/innen darin, dass sie über ein umfangreiches Wissen speziell über Behinderung, Pflege, Erziehung, Förderung und Begleitung solcher Bezugsgruppen verfügen, die von Behinderung bedroht und/oder behindert sind. Heilerziehungspfleger/innen vereinen pädagogische und pflegerische Kompetenzen in ihrer beruflichen Tätigkeit.
Sie orientieren sich als Begleiter/innen der behinderten Menschen am Lebenslauf und den Fähigkeiten der einzelnen, an der Situation der Gruppe und den institutionellen Konzepten und reflektieren auf dieser Basis Ziele und Arbeitsweisen. So arbeiten sie als tägliche Ansprechpartner mit anderen Fachleuten (Erzieher, Heilpädagogen, Krankenpfleger, Psychologen, Therapeuten, Motopädagogen u.a.) zusammen.
Von Heilerziehungspflegern/innen wird die Integration emotionaler, kognitiver und sozialer Kompetenz erwartet. Das erfordert neben einem Höchstmaß an Fachlichkeit die Bereitschaft, Bezugsperson, Partner, Orientierungspunkt und Halt zu sein.
2. Zielsetzung der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen ganzheitlichen Pflege, Erziehung und Förderung behinderter Menschen befähigen. Die Ausbildung erstreckt sich besonders auf folgende Aufgabenbereiche:
- Individuelle Begleitung des behinderten Menschen im Alltag mit der Sorge um körperliches und seelisches Wohlbefinden
- die Planung, Gestaltung und Reflexion einer individuellen Förderung
- die Begleitung und Förderung des behinderten Menschen in Wohn- und Arbeitsgruppen
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
- Anleitung und berufliche Förderung
- Anregung zur Entfaltung der Kreativität
- Integration des Behinderten in die Öffentlichkeit und seine Eingliederung in soziale Bezüge
3. Struktur und Inhalt des Lehrgangs
Pflichtbereich 4 380 Gesamtstunden
davon fachtheoretischer Lernbereich 2 580 Unterrichtsstunden
fachpraktischer Lernbereich 1 680 Unterrichtsstunden
4. Struktur und Inhalt der Ausbildung
Die fachtheoretische Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Ausbildung endet mit einer mündlichen, schriftlichen sowie einer praktischen Abschlussprüfung. Der/die Fachschüler/in erhält mit Abschlusszeugnis die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger".
Dem theoretischen Unterricht liegen Lehrpläne des Landes Thüringen zu Grunde sowie Stoffpläne, die auf dem Lehrplan des Landes Bayern beruhen und Orientierung geben, bis in diesen Fächern Thüringer Lehrpläne fertiggestellt sind. Schwerpunkte der Ausbildung bilden u.a. die folgenden Aspekte:
- Vermittlung von Wissen und Sachinformationen
- Lernen durch Erfahrungen (Praktische Übungen)
- Erhöhung Selbst- und Fremdwahrnehmung
Den Lehrgangseinstieg bildet die Vermittlung von Grundlagenwissen. Hierzu gehören u.a.: Kenntnisse über die ganzheitliche Pflege, Erziehung und Förderung von Behinderten, sowie Krankheitslehre, Berufs- und Rechtskunde und den allgemeinbildenden Lernbereich (Deutsch, Sozialkunde). Ergänzt wird diese Vermittlung von Kenntnissen durch einen intensiven Erfahrungsaustausch zur Reflexion pädagogischer/psychologischer Fragen. Besonderer Wert wird in den Fächern Kommunikation, Werken und Gestalten, Spiel, Hauswirtschaft, Bewegungserziehung und Pflege von behinderten Menschen auf die Aneignung entsprechender Fähigkeiten und Fertigkeiten gelegt. Die Ausbildung besteht aus dreiwöchigen Theorie- und Praxisblöcken, die im Wechsel durchgeführt werden.
5. Rahmenlehrplan
1. Fachtheoretischer Lernbereich
Pädagogik und - allgemeinpädagogische und heil-/sonderpädagogische Heilerziehungspflege Fragen
- eigene Erziehung und Entwicklung zu reflektieren
- Ziele und Methoden der Erziehung bei unterschiedlichen Voraussetzungen
- Hilfe zur Entfaltung der Persönlichkeit abhängig vom Behinderungsgrad
Psychologie - Mitwirkung beim Erstellen von Diagnosen und Fördermöglichkeiten
- Normen und Wertvorstellungen von unterschiedlichen Menschenbildern
- Befähigung zur Teamarbeit
- Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Heilerziehungspflegers
Anatomie/Physiologie
- Anatomisch-physiologische Kenntnisse
Spezielle Pathologie
- Elementare heilpädagogische Bedeutung pflegerischen Tuns
- individuelle Pflegebedürftigkeit sachgerecht ermitteln und handhaben
Psychiatrie - Erkennen von krankhaften Erscheinungen
- Beobachtung von Verhaltensveränderungen und Einstellung des eigenen Verhaltens darauf
- Bekanntwerden mit wichtigen psychiatrischen Phänomenen
2. Fachpraktischer Lernbereich
Praxis- und Methodenlehre
- Grundlagen der Arbeitsplanung
- Anforderungen an den Heilerziehungspfleger aus dem Tagesablauf
- Pädagogische Bedeutung von Festen und Feiern
- Beobachtungsgelegenheiten im Alltag des Heilerziehungspflegers
- Anforderungen an die gezielte Beobachtung
- Methodisches Vorgehen erschließende Fragen
- Grundlegende Erziehungsaufgaben in der Arbeit mit Behinderten
- Pädagogische Vorbereitung des Behinderten auf besondere Situationen
- Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit innerhalb der Einrichtung
- Bedeutung der Elternarbeit (Bezugspersonen) für die Wirksamkeit der pädagogischen Arbeit
- Wirkung von Medien auf das Verhalten
Werken und Gestalten
- Werkmittelkunde
- Fähigkeit, zeichnerische, malerische und plastische Techniken zu erproben
- Entwicklungsphasen der Bildersprache
- Förderung der sinnlichen Erfahrung
- Kunst und Objektbetrachtung
Spiel
- Praktische Übungen in den Spielarten
- Entwicklung der Spielfähigkeit
Musikerziehung
- Sensibilisierung und Bewegungsgestaltung
- Mindestbestand an Liedern
- Instrumentalspiel
- Musikhören und Werkbetrachtung
Sport und - Bewegungserziehung
- Beurteilung von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten bei Behinderten
- Überblick über geeignete Verfahren für den Sport und die Bewegungserziehung
- Erfahrungen über Bewegungen mit dem Partner und mit der Gruppe als Behinderter
- Überblick über Einsatz von Lernhilfen
Pflege von Behinderten
- Bedeutung der Pflege von Behinderten
- Beobachtung der Befindlichkeit und Weitergabe von verwertbaren Informationen
- Umgang mit Medikamenten
- Mitwirkung bei spezieller Krankenpflege
- Anwendung physikalischer Therapie
- Betreuung sterbender Behinderter
Hauswirtschaft
- Nahrungszubereitung: Voraussetzungen, Vorbereitung und Verarbeitung
- Hauspflege und Haushaltführung: Bedarf an Textilien im Gruppenhaushalt, Pflegeeigenschaften, Pflegemaßnahmen, einfacher Instandsetzungsmaßnahmen
- Gruppenwohnungen und die Führung dieser Wohngruppen
Kommunikation
- Fähigkeit zur Schaffung äußerer Bedingungen für ein Gespräch
- Kenntnis der gebräuchlichsten Gesprächstechniken und deren sinnvolle Anwendung
Jugendliteratur
- Gattungen der Jugendliteratur
- Literatur unter Berücksichtigung von Alter, Art, Schwere der Behinderung
- Einsatz von Bilderbüchern, Märchen, Reimen in der Behindertenarbeit
- Medienpädagogische Aufgaben und Probleme
3. Allgemeinbildender Lernbereich
Deutsch
- Fähigkeit Informationen systematisch zu erarbeiten
- Fähigkeit über begrenztes Thema zu sprechen, der Diskussion zu folgen und teilzunehmen
- Texte zu analysieren und zu lesen
- Schriftverkehr angemessen zu führen
- Aussagen schriftlich zusammenzufassen
- Regeln der Rechtschreibung und Zeichensetzung
Berufs-, Gesetzes- und - Staatsbürgerkunde
- Verflochtenheit gesellschaftlicher Bereiche unter Berücksichtigung der Familie als kleinste Einheit der Gesellschaft
- Problem moderner Industriegesellschaften
- Die politische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Deutsche Zeitgeschichte und Außenpolitik
- Kenntnisse im Blick auf die eigene rechtliche Stellung bzw. auf die rechtliche Stellung des Behinderten
Fremdsprache
- Vertiefung der Sprachkenntnisse
Mathematik
- Ergänzungsunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
6. Praktikum
Die Durchführung des begleitenden Praktikums dient der Erprobung der erworbenen Kenntnisse und dem Erwerb von Handlungskompetenz. Während der berufspraktischen Ausbildung werden Praktikas in den folgenden Fachbereichen durchgeführt:
- Einrichtungen der Behindertenpflege, u.a. Heime, Wohnhäuser, Werkstätten, Förderbereiche, Tagesstätten, integrativen Einrichtungen mit mindestens 23 Wochen
- Fachpraktika im Bereich der Psychiatrie mit mindestens 6 Wochen
- Fachpraktika in Einrichtungen der Altenpflege oder einer Sozialstation mit mindestens 6 Wochen
Die Auswahl der Praktikumsstellen wird in Abstimmung mit den Teilnehmerwünschen und Interessen vorher entsprechend den Richtlinien des Kultusministeriums Thüringen durchgeführt. Während der Praktikas finden fachpraktische Übungen statt, deren Durchführung nachzuweisen sind.
7. Abschluss
Die Ausbildung endet nach bestandener Prüfung mit dem Berufsabschluss und der staatlichen Anerkennung als „Staatlich anerkannte ( r ) Heilerziehungspfleger/In".
