Ausbildungsprogramm zur/zum staatlich anerkannten Heilpädagogin/Heilpädagoge
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Aktuell. (07.06.2010) In der Fachrichtung Heilpädagogik sind noch Bewerbungen möglich. Die Ausbildung wird an zwei Wochentagen in den Abendstunden durchgeführt.
Aufnahmevorraussetzungen:
Aufnahmevoraussetzungen für den Bildungsgang Heilpädagogik sind:
- die staatliche Anerkennung als Erzieher oder als Heilerziehungspfleger und
- eine danach ausgeübte mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen, aber auch ein gleichwertiger Abschluss z.B. Diplomlehrer (im Einzelfall nach Prüfung durch das Kultusministerium) und nachweislich einjährige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sonderpädagogischen Einrichtung
Bewerbungsunterlagen
Die Aufnahme ist vom Bewerber bei der Fachschule bis zum 31. März des Jahres schriftlich zu beantragen.
Mit dem Antrag sind einzureichen:
- ein Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem der Bildungsweg hervorgeht,
- ein oder Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss,
- eine Abschrift oder Kopie des Zeugnisses über den beruflichen Abschluss,
- ein Nachweis über Art und Dauer der beruflichen Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Ausbildung,
- ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein darf, und
- ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung, das nicht älter als drei Monate sein darf.
Dauer und Umfang der Ausbildung:
1. in der Vollzeitform
Der Bildungsgang Heilpädagogik baut auf der dreijährigen Fachschulausbildung als Erzieher/in oder Heilerziehungspfleger/in auf. Die Ausbildung dauert in der Vollzeitform eineinhalb Schuljahre und umfasst eine Gesamtstundenzahl von 2 120 Stunden im Pflichtbereich.
2. in der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung
Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von 3 Jahren
Berufspraktische Ausbildung Die berufspraktische Ausbildung zum Heilpädagogen dauert acht Wochen und dient der Anwendung, Erweiterung und Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen theoretischen Kenntnisse sowie praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie wird in Form von Praktika in Ausbildungsstätten dieses Berufsfeldes durchgeführt, die nach ihrer sächlichen und personellen Ausstattung hierfür geeignet sind. Die Ausbildungsstätten sollen im näheren Umkreis der bisher besuchten Fachschule liegen.
Im Falle der Teilzeitausbildung findet die berufspraktische Ausbildung in der Einrichtung statt, mit der der/die Fachschüler/in in einem Beschäftigungsverhältnis steht.
Facharbeit und Kolloquium Während der berufspraktischen Ausbildung ist vom Praktikanten eine Facharbeit anzufertigen, deren Thema von ihm aus seiner praktischen heilpädagogischen Tätigkeit abzuleiten und das von der Fachschule zu bestätigen ist. Für die Anfertigung der Facharbeit stehen in der Vollzeitform sechs Wochen, in der Teilzeitform zehn Wochen zur Verfügung. Das Thema ist unter besonderer Berücksichtigung der während der berufspraktischen Ausbildung übertragenen Aufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse zu bearbeiten.
Am Ende der Ausbildung findet das Kolloquium an der Fachschule statt. Es hat fachtheoretisch-methodischen Inhalt und dient der Verteidigung der Facharbeit. Im Kolloquium soll der Fachschüler zugleich der Nachweis erbringen, dass er die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen in der Berufspraxis fachgerecht umsetzen kann.
Wird gegenwärtig erarbeitet!
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